der Hotel Bachmair Weissach GmbH & Co KG für den nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr

 

I. Allgemeine Bedingungen

1. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge die abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGBG erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen teilweise ersetzt werden.

2. Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände oder Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen, in den technischen Einrichtungen oder Veranstaltungsräumen des Hotels hinterlassen hat. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn es sich um persönliche Gegenstände des Kunden handelt, die er zum Zeitpunkt der Nutzung des Zimmers effektiv benötigt. Die Haftung muss hier auf das zulässige Maß beschränkt werden. Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Pelzmäntel o. ä. müssen bei der Hotelrezeption hinterlegt werden, wobei ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen ist. Die Haftung des Hotels für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist ausgeschlossen.

3. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in EURO. Sofernausländische Währungen genannt werden, so dient dies ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung auf Basis des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Wechselkurses.

4. Soweit dem Kunden ein Kfz-Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder der Hotelgarage - auch gegen Entgelt - zur Verfügung gestellt wird, so kommt dadurch ausdrücklich kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.

5. Besucht der Kunde oder Gast das Tegernsee Phantastisch, stimmt er automatisch den AGB des Tegernsee Phantastisch zu. 

 

I. Bedingungen für Übernachtungen

1. Ein Vertrag ist Zustande gekommen, wenn der Bestellung eine gleich lautende Zusage gefolgt ist. Bei Hotelübernachtungen gilt der Beherbergungsvertrag (Gastaufnahmevertrag) auch dann als Zustande gekommen, wenn das Zimmer ohne vorherige Zusage bereitgestellt wurde. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

2. Reservierte Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.30 Uhr zur Verfügung. Wurde nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, das reservierte Zimmer ab 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

3. Die ausgewiesenen Zimmerpreise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer und Bedienungsgeld, und beziehen sich auf den Leistungszeitraum von einem Tag.

4. Der Rechnungsbetrag ist sofort mit Zugang der Rechnung ohne Abzug bar fällig.

5. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist dem Hotel in jedem Falle freigestellt, unabhängig von den aushängenden allgemeinen Akzeptanz verweisen. Die Entgegennahme von Kreditkarten, Schecks und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber. Die Fälligkeit der Barzahlung ist von der Annahme dieser Zahlungsmittel nicht betroffen.

6. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Inanspruchnahme der Leistung vier Monate, und ändert sich der für die Leistung in Rechnung gestellte Preis, so kann der vereinbarte Preis entsprechend, jedoch maximal um 10 %, erhöht werden. Ändert sich der gültige Mehrwertsteuersatz, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.

7. Eine Rückvergütung bezahlter aber nicht in Anspruch genommener Leistungen oder Teilleistungen ist nicht möglich.

8. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, einen Zinssatz von 4 % über dem gültigen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen.

9. Wenn der Rechnungsbetrag EUR 500,00 übersteigt, kann auf Anfrage des Kunden eine Gesamtrechnung übersandt werden. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar. Die Zahlung von Einzelrechnungen kann durch das Hotel bereits vorab verlangt werden.

10. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Das Hotel entscheidet hierüber ohne Ankündigung.

11. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als sechs Tagen oder einem Rechnungsbetrag von mehr als EUR 255,00 behält sich das Hotel die Ausstellung einer Zwischenrechnung vor.

12. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Kunde oder Gast, oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.

13. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.Schadensersatzansprüche aus eventueller Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

14. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen o.ä. werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch - gegen Entgelt - Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

15. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich, solche Sachen sechs Monate aufzubewahren. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

16. Das Hotel kann die ihm obliegende Leistung bis zur Erbringung der fälligen Gegenleistung verweigern.

17. Rücktrittserklärungen sind grundsätzlich schriftlich vorzulegen.

Es gelten die im Vertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen.

 

III. Besondere Bedingungen für Konferenzen, Seminare und andere Bewirtungsleistungen
(in Ergänzung der unter II. genannten Bedingungen für Übernachtungen)

1. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens des Hotels eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde. Auftrag und Auftragsbestätigung bedürfen der Schriftform.

2. Als Veranstalter gilt die dem Hotel gegenüber als solche auftretende Person, gleich ob sie Befugnis zur Stellvertretung inne hat oder nicht. Im Zweifelsfall haftet sie gemeinsam mit dem tatsächlichen Veranstalter gesamtschuldnerisch.

3. Sollte der Veranstalter eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung, Scientology-Gruppen und/oder deren Tarnorganisationen o. ä. sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um eine solche o. ä. Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu lösen, und mindestens die vereinbarten Preise als Schadensersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des Hotels gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte.

4. Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Hotel.

5. Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.

6. Die reservierten Räume stehen dem Veranstalter während des schriftlich vereinbarten Zeitraumes hinweg zur Verfügung. Sie sind nach Ende der Veranstaltung zu räumen und ordnungsgemäß zu übergeben.

7. Die vom Veranstalter bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich angegebene Teilnehmerzahl gilt als verbindlich. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % nach unten ist die garantierte Teilnehmerzahl Berechnungsgrundlage. Bei Abweichung von mehr als 10% nach oben kann das Hotel keine Garantie über die Möglichkeit der Erbringung der vereinbarten Leistung geben. Zudem ist das Hotel in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Die im Rahmen der Regelungen für Übernachtungen genannten Rücktrittsfristen und - gebühren gelten entsprechend.

8. Das Hotel ist berechtigt, vom Veranstalter eine Vorauszahlung zu verlangen.

9. Der Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Hotel berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld zu berechnen.

10. Bei Abendveranstaltungen behält sich das Hotel das Recht vor, ab 23.00 Uhr einen Nachtzuschlag in Höhe von EUR 130,00 pro angefangene Stunde zu berechnen.

11. Sollten Störungen oder Defekte an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird sich das Hotel bemühen, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Eine Zurückhaltung oder Minderung der Zahlung kann daraus nicht abgeleitet werden. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters.

12. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Räume und Einrichtungen, und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sollte eine solche Zustimmung erfolgen, so übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass insbesondere solches Dekorationsmaterial o. ä. den feuerpolizeilichen Bestimmungen entspricht. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.

13. Zeitungsanzeigen oder sonstige Verbreitungen, die Einladungen zu Veranstaltungen unter Nennung des Namens und der Adresse des Hotels enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine solche Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, die Veranstaltung - auch kurzfristig - abzusagen. Entstehende Kosten oder Schadensersatzansprüche gehen zu Lasten des Veranstalters.

14. Die eventuell für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung öffentlich- rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben (insbesondere GEMA-Gebühren o.ä.) hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

15. Die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsmaterial o. ä. werden dem Veranstalter, sofern er die Entsorgung nicht selber vornimmt, gesondert in Rechnung gestellt.

16. Im Falle von höherer Gewalt, Streik o. ä. ist das Hotel berechtigt, ohne Entstehen einer Schadensersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

IV. Haftung

1. Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hotels oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.

2. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, so haftet er für alle vertraglichen Verpflichtungen, auch für solche von Teilnehmern oder Gästen, uneingeschränkt.

 

V. Sonstige Regelungen

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

2. Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO, und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Den Überschriften kommt keine materielle Bedeutung zu, sie dienen lediglich der besseren Überschaubarkeit.